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Über die Bedeutung des Brexit für Dienstreisende

Über die Bedeutung des Brexit für Dienstreisende

30. Juni, 2016

Seit einer Woche ist sicher: Die Briten wollen raus aus der EU. Währungsunion, Schuldenkrise, Einwanderung – Warum, scheint auf der Hand zu liegen, was ab jetzt passiert, dagegen nicht. Wie hoch ist die Bedeutung des Brexit für Dienstreisende aus der EU? Zeit für ein paar Prognosen.

 

Politische Entscheidungen und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche oder ökonomische Bereiche einzuordnen, gestaltet sich meistens schwierig und fällt fast immer vage aus. Daher versuchen wir mit unserem Aufwand-Barometer (€€€: bedeutend, €€: relevant, €: gering) unseren Einschätzungen Ambivalenz zu nehmen und orientierende Tendenzen zu geben.

 

Bedeutung des Brexit für…

Wechselkurs und Flugpreise  | €€€

Bildschirmfoto 2016-07-04 um 15.57.18Neben den teils schockierten, teils triumphierenden Gesichtern, war es wohl der Absturz des Pfunds, der sich als erste gravierende Folge der Entscheidung bemerkbar machte.

 

Wie lange und wie stark Reisende von dessen Auswirkungen auf den Wechselkurs und den daraus folgenden, günstigeren Konditionen profitieren werden, bleibt offen. Absehbar ist: Fluggesellschaften in ganz Europa stehen gravierende Veränderungen bevor.

 

Neben britischen Airlines wie British Airways und Easy Jet, verlieren laut Economist auch mitteleuropäische Unternehmen wie Lufthansa massiv an Wert (s. Grafik). Die Wechselkurse könnten in Verbindung mit möglichen Neuaufstellungen der Fluggesellschaften preisintensivere Tickets – Neuverhandlungen über bestimmte Flugrouten (z.B. angesichts des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA) sogar eine zeitintensivere Reiseplanung zur Folge haben. Vor allem für Vielflieger und Geschäftsreisende ist diese potenzielle Entwicklung von Relevanz. Sie würde sie zur Anpassung zeitlicher sowie finanzieller Routinen zwingen.

 

Ausweiskontrollen  | €

Da Großbritannien kein Mitglied des Schengener Abkommens ist, war die Einreise schon immer an Ausweiskontrollen gebunden. Dies wird in Zukunft sicherlich so bleiben – oder aber deutlich verschärft werden: Ob das Vorzeigen des Reisepasses oder sogar eines Visums künftig zur Bedingung wird, werden entsprechende Verhandlungen zeigen.

 

Reisepass-Kontrollen könnten sich ebenfalls auf bestehenden, zeitlichen Routinen von Geschäftsreisenden auswirken. Da sich Dienstreisende in diesem Fall aber am Nicht-EU-Land Schweiz orientieren können (90 Tage freier Aufenthalt ohne Visumpflicht), ist die Tragweite dieser möglichen Folge als überschaubar einzustufen.

 

Flug- und Fahrgastrechte  | €€€

Ebenfalls vom Brexit betroffen sind die EU-weit geltenden Flug- und Fahrgastrechte. Reisenden, die sich in die EU hinein oder hinaus bewegen, stehen demnach Entschädigungen zu. Beispielsweise dann, wenn sich Züge und Flieger verspäten oder annulliert werden.

 

Ein Beispiel dafür: Eine British-Airways- und damit Nicht-EU-Maschine fliegt von London nach New York und verspätet sich stark. Die Fluggastrechte inklusive der gesetzlich zugesicherten Ersatzleistungen greifen nicht – Bei einem Flug mit einer EU-Airline von New York nach London allerdings schon. Wer viel fliegt, erlebt öfter Verspätungen oder Stornierungen und profitiert demnach erheblicher von den Ersatzleistungen.

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Wahrscheinlich ist, dass sich Großbritannien hier sogar um ein entsprechendes Abkommen mit der EU bemühen wird. Andernfalls würde für die Briten dadurch, dass Reisende angesichts ihrer eingeschränkten Rechte bewusst auf britische Airlines verzichten könnten, ein Wettbewerbsnachteil entstehen.

 

Generell spielen die Fluggastrechte eine bedeutende Rolle im Vielfliegeralltag eines EU-Bürgers. Da die Verhandlungsergebnisse hier (noch) nicht einzuschätzen sind, sollten Dienstreisende diese Entwicklungen unbedingt verfolgen. Im Zweifelsfall wird sie Einfluss auf die Airline-Wahl des Geschäftsreisenden bzw. seines Reiseassistenten nehmen.

 

Auslandskrankenversicherung  | €

Die jeweiligen Regelungen zur Kostenübernahme erkrankungsbedingter Heilbehandlungen während einer Großbritannien-Reise bleiben zunächst unangetastet. Bleibt die Frage, ob der Status quo nach Ablauf der verhängten, bis zu zweijährigen Übergangsfrist post Brexit-Votum erhalten bleibt. Dies wird zu gegebener Zeit neu verhandelt. Bis dahin geben wir an dieser Stelle aber klare Entwarnung.

 

Telefonie  | €€

Hier kommt es darauf an, wie Großbritannien von den Mobilfunkanbietern nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist „einsortiert“ wird. Reiht sich GB in die gleiche Ländergruppe ein wie die Nicht-EU-Länder Schweiz und Norwegen, gelten andere tarifliche Bestimmung. Diese sollte der Kunde vorab prüfen.

 

Anders als in den EU-Mitgliedsstaaten, gilt die geplante Abschaffung der Roaming-Gebühr hier nicht, was folglich Auswirkungen auf die Höhe der Telefonrechnung haben wird. Für Geschäftsreisende, die von der Nutzung ihres Smartphones abhängig sind, ist dieser Sachverhalt von Bedeutung. Allerdings sind die Folgen überschaubar – und lediglich finanzieller Natur ohne Auswirkungen auf das Zeitmanagement.

 

 

 

Mehr Fragen zur Bedeutung des Brexit?

Vera Kämper von Spiegel Online gibt die Antworten. Weitere Prognosen gibt es hier.

 

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