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Geschäftsreisender mit Reisepass und Geschaeftsvisum - Ein- und Ausreise bei der Geschäftsreise und die Restriktionen

Restriktionen bei der Geschäftsreise: Dies sollten Sie beachten

18. Januar, 2018

Geschäftsvisum beantragen

Wenn Sie über einen deutschen Reisepass verfügen, können Sie in insgesamt 177 Länder reisen, ohne dass Sie dafür ein Visum beantragen müssen. Das ist so viel, wie für kein anderes Land. Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen: Wenn Sie eine Geschäftsreise in eines der Länder unternehmen, für die grundsätzlich eine Visapflicht besteht, sollten Sie sich rechtzeitig um sämtliche Bedingungen kümmern, die an die Erteilung eines Geschäftsvisums geknüpft sind. Oft ist die Erteilung dieser Einreisedokumente an eine konkrete Einladung des Geschäftspartners geknüpft. Diese ist von den entsprechenden Verantwortlichen des Unternehmens im Ausland für die Visabeantragung zu bestätigen. Eine frühzeitige Recherche, welche Bestimmungen für das Land ihrer Geschäftsreise erforderlich sind, ist unerlässlich.

Die speziellen politischen Gegebenheiten des Landes beachten

Weltweite politische Lageveränderungen sind nur schwer vorherzusagen: Das galt für den Brexit ebenso wie für den Ausstieg der Bundesregierung aus der Atomenergie nach dem Reaktorunglück in Fukushima. Die weltweite Bedrohung durch Terrornetzwerke und extremistische Entwicklungen wie der IS zeigen ihre Auswirkungen, da sie Reaktionen der Länder hervorrufen.

Auch wenn die politische Lage in den meisten Ländern der Welt relativ stabil ist, gibt es Destinationen, für die das so nicht gilt. Das Auswärtige Amt informiert auf ihrer Homepage über die Lage des jeweiligen Landes. Dort veröffentlicht es auch – wenn nötig – Reisewarnungen und aktualisiert diese fortlaufend. Die länderspezifischen Hinweise zur Sicherheit und Gesundheit weisen weiterhin auf eventuelle Gefahren bei der Einreise hin. Die entsprechenden Empfehlungen sollten Sie dringend beachten. Sämtlichen deutschen Staatsangehörigen empfiehlt das Auswärtige Amt, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, wenn sie in ein von Krisen gefährdetes Land eine Geschäftsreise unternehmen. Hierbei ist zu beachten, dass laut Konsulargesetz sämtliche Kosten für eventuell erforderliche Hilfsmaßnahmen anschließend in Rechnung gestellt werden.

Das Ziel der Geschäftsreise

Die konkrete Planung und Vorbereitung der Reise hängt vom Ziel der Reise ab. Das betrifft nicht nur die Entfernung und das gewählte Transportmittel, sondern auch, ob Sie ein Geschäftsvisum benötigen. Bei einigen Ländern muss vor der Erteilung eines Geschäftsvisums der Geschäftspartner das Ziel und den Zweck der Reise bestätigen. In solchen Fällen ist die Absprache mit den entsprechenden Kontaktpersonen frühzeitig zu suchen.

Dazu kommt, dass auch wenn der Euro ebenso wie der US-Dollar eine frei konvertierbare Währung ist, er nicht überall als Zahlmittel akzeptiert wird. Viele Banken tauschen zwar Euro in andere Währungen, haben diese jedoch nicht immer vorrätig. Oft müssen sie Fremdwährungen entsprechend frühzeitig vorbestellen. Zwar sind in der Regel am Flughafen oder Bahnhof Geldautomaten zu finden, doch gerade an solchen Standorten kann man nicht auf die Funktionsfähigkeit dieser vertrauen. Wer an einer Wechselstube oder Bank im Zielland Geld tauschen möchte, wird häufig mit einem unvorteilhaften Wechselkurs oder hohen Gebühren konfrontiert. Ebenso sollten Sie sich rechtzeitig darüber informieren, ob die vorhandene Firmenkreditkarte im gewünschten Reiseland überhaupt akzeptiert wird.

Auch an Krisen und Katastrophen denken

Wer in einem westlichen Land unterwegs ist, braucht in der Regel auch für die Geschäftsreise weder Visum noch Geschäftsvisum. In Emerging Markets oder anderen Ländern mit Entwicklungspotenzial sind vermehrt strenge Reiserichtlinien anzutreffen. Diese können zum Beispiel in einer protektionistischen Wirtschaftspolitik des Landes begründet liegen.

Besonders unsichere Reiseziele können für Geschäftsreisende mit zahlreichen Gefahren verbunden sein. Für die Kriminellen vor Ort stellen sie ein ideales Ziel dar. Anhand ihrer Kleidung sind Geschäftsreisende oft leicht zu erkennen. Auch ihre Kreditkarten und die häufig vorhandene teure Ausrüstung machen sie zu einem lohnenden Ziel. Zudem wissen viele Kriminelle, dass gerade Geschäftsreisende im Entführungs- und Krisenfall im Hintergrund einen potenten Geldgeber haben, der bereit sein könnte, hohe Summen aufzubringen. Vor Geschäftsreisen in unsichere Länder, sollte vorher geklärt werden, an wen sich der Mitarbeiter im Notfall wenden kann.

Die Botschaften und Konsulate helfen

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger in einem Nicht-EU-Staat unterwegs sind, greifen die EU-Verträge sowie die europäische Grundrechte-Charta. Danach sind sämtliche Botschaften und Konsulate aller EU-Staaten dazu verpflichtet, auch den Bürgern der Europäischen Union zu helfen. Dies gilt insbesondere, wenn deren eigener Staat über keine diplomatische Vertretung in diesem Land oder Gebiet verfügt. Sie müssen ihnen ebenso helfen wie ihren eigenen Staatsbürgern. Das gilt nicht nur für den Verlust des Reisepasses oder bei einer schwerwiegenden Erkrankung – die Konsulate und Botschaften können auch bei Verträgen und Anbahnungen geschäftlicher Beziehungen zur Seite stehen.
In diesem Fall bilden diese Institutionen einen guten ersten Ansprechpartner, um sich Informationen über die Gegebenheiten vor Ort zu beschaffen.
Eine Übersicht über sämtliche diplomatischen und konsularischen Vertretungen in den nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consularprotection.

Industriespionage, Datenklau und Korruption

Nicht immer geht es gleich um Leib und Leben, wenn es um die Gefahren und Restriktionen einer Geschäftsreise geht. Selbst Korruption kann durchaus für Geschäftsreisen gefährlich sein. Insbesondere, wenn die örtliche Justiz oder Polizei nur dann tätig wird, wenn Schmiergeld gezahlt wird. Reisende sind dabei besonders gefährdet und werden häufiger erpresst als Einheimische.

Zu einer guten Vorbereitung für Geschäftsreisen gehört deswegen nicht nur das Beantragen des Geschäftsvisums, sondern auch Notfallpläne für einen Ernstfall, da gerade Geschäftsreisen in Länder führen können, die politisch instabil sind. Zu den grundlegenden Informationen gehören neben der Einschätzung der politischen Lage auch, ob die dort arbeitende Polizei Unterstützung bietet – oder selbst eine Gefahr darstellt. Sinnvoll ist es, neben der Rufnummer der dortigen deutschen Botschaft auch die Nummer der Kontaktperson vor Ort nicht nur im Handy zu speichern, sondern auch im Notizbuch oder dem Laptop. Ein gewisses Maß an persönlicher Wachsamkeit ist ebenfalls hilfreich: Fährt das Taxi tatsächlich in die gewünschte Richtung? Ist derjenige, der den Geschäftsreisenden am Flughafen in Empfang nimmt, wirklich der Repräsentant des Unternehmens?

Fazit

Ob bei der Ein- und Ausreise oder während des gesamten Aufenthalts: eine gute Vorbereitung auf Risiken und Restriktionen, die bei einer Geschäftsreise auftreten können ist unerlässlich.

Geschäftsreisende können jederzeit in Situationen geraten, in denen sehr auf die Sicherheit achten müssen. Wer sich in diesen Fällen von Reiseexperten beraten lässt, setzt auf Sicherheit: Diese sind sehr gut über sämtliche aktuellen Entwicklungen informiert und wissen genau, was in den einzelnen Ländern konkret zu beachten ist und welche Restriktionen es bei der Ausstellung von Visum oder Geschäftsvisum gibt.

Um noch weitere Tipps rund um das Thema Geschäftsreisen zu erfahren, lesen Sie unseren letzten Blogpost.

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